Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung für KENTIX360 und
KENTIX360-SIM der KENTIX GmbH
Stand: 06.11.2019
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
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1.1 Die KENTIX GmbH („KENTIX“) erbringt ihre Leistungen zur
Nutzung von „Software und IT-Diensten“ für den Endkunden („Kunde“)
über den Internetdienst KENTIX360 auf der Grundlage
– der jeweils maßgeblichen Leistungs- und Produktbeschreibung,
welche über die Internetseite www.kentix.com heruntergeladen
werden kann und
– der folgenden Nutzungsbedingungen.
1.2 Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Sprachversion und
anderen Versionen dieser Bedingungen ist ausschließlich die
deutsche Version maßgebend.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch
wenn KENTIX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 DER DIENST KENTIX360 RICHTET SICH AN UNTERNEHMEN bzw.
GEWERBLICHE NUTZER. DIESER IST NICHT FÜR DIE NUTZUNG DURCH
VERBRAUCHER BESTIMMT.
2. Vertragsschluss
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2.1 Der Kunde registriert sich mit seinen Daten im KENTIX Web
Interface und gibt durch Absenden dieser Daten an KENTIX ein
Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. KENTIX bestätigt den
Zugang des Angebots unverzüglich per E-Mail.
2.2 Der Kunde erhält mit der Zugangsbestätigung des Angebots
direkten Zugang. Durch Akzeptieren der Nutzungsbedingungen erteilt
der Kunde den Auftrag zur Freischaltung seines Kundenkontos.
KENTIX nimmt das Angebot des Kunden durch Freischaltung des
Kundenkontos an. Mit dieser Annahmeerklärung kommt der Vertrag
zwischen KENTIX und dem Kunden zustande.
3. Vertragsgegenstand
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3.1 KENTIX bietet die Nutzung von Software und IT-Diensten für die
Dauer des Vertrages an. Der Funktionsumfang der Software ergibt
sich aus der jeweils geltenden Produktbeschreibung.
3.2 Die Benutzerdokumentation wird in deutscher und/oder
englischer Sprache bereitgestellt. KENTIX ist berechtigt, dem
Kunden die Benutzerdokumentation in elektronischer Form bereit zu
stellen. Erfolgt dies, dann wird die Bereitstellung einer
Benutzerdokumentation in Papierform nicht geschuldet.
3.3 Die individuelle Anpassung der Software und
Beratungsleistungen werden von KENTIX nicht geschuldet. Die
Leistungen der KENTIX umfassen insbesondere auch nicht die
Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung, sowie die auf
Seiten des Kunden erforderliche Hardware und Software. Diese
Voraussetzungen sind von dem Kunden auf eigene Kosten und Gefahr
selbst zu beschaffen.
3.4 Die Nutzung der Software bzw. enthaltenen Diensten ist nur in
Verbindung mit KENTIX Produkten möglich und gestattet.
4. Nutzungsrechte
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4.1 Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an
der Software stehen ausschließlich der KENTIX oder dem jeweiligen
Urheber zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat KENTIX
entsprechende Verwertungsrechte.
4.2 KENTIX räumt dem Kunden, sowie den von diesem angelegten
Nutzern, während der Laufzeit des Vertrages ein nicht
ausschließliches Recht ein, mittels des Internets auf die Software
zuzugreifen und sie auf diese Weise zu nutzen. Das vorgenannte
Nutzungsrecht gilt auch für sämtliche Upgrades und Updates.
4.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an
Dritte zu übertragen oder Dritten den Gebrauch der Software in
sonstiger Weise zu ermöglichen.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für
eigene Zwecke zu verwenden und keinen anderen als den angelegten
Nutzern zugänglich zu machen. Die Verwendung für Zwecke von
verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG (Deutsches
Aktiengesetz) bedarf der vorherigen Zustimmung von KENTIX.
4.5 Die Nutzung der KENTIX360-SIM (SIM-Karte) ist an den damit
aktivierten AlarmManager gebunden und dessen IMEI (International
Mobile Station Equipment Identity) Nummer. Eine Nutzung in
Endgeräten von anderen Anbietern ist nicht gestattet. Die Nutzung
der KENTIX360-SIM Karte ist ausschliesslich auf den redundanten
SMS Versand von Alarmmeldungen aus KENTIX Meldegeräten beschränkt.
Eine andere Nutzung ist nicht gestattet.
5.Leistungserbringung
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5.1 Die technische Umsetzung der Leistung ist KENTIX freigestellt,
sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen dieser
Bedingungen erfolgt.
5.2 KENTIX ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten
Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder
regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird.
KENTIX wird den Kunden binnen angemessener Frist über die
Änderungen informieren.
5.3 Im Übrigen darf KENTIX Änderungen an den vereinbarten
Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert der Leistungen
für den Kunden nicht eingeschränkt wird und dem Kunden hierdurch
keine zusätzlichen Kosten entstehen.5.4 KENTIX ist berechtigt, die
Software zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Ein Anspruch des
Kunden darauf besteht jedoch nicht.
5.5 KENTIX kann mit der Erfüllung der Leistungen
Erfüllungsgehilfen beauftragen.
6. Verfügbarkeit, Diensteinschränkungen, Sicherheit, höhere Gewalt
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6.1 KENTIX ermöglicht, die Software an 24 Stunden, 7 Tagen in der
Woche zu nutzen. Dabei gewährt KENTIX eine Mindestverfügbarkeit
von 99 % im Jahresdurchschnitt.
6.2 Die Verfügbarkeit wird bis zum Übergabepunkt geschuldet.
Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von KENTIX.
6.3 Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer
gleichzeitiger Zugriffe auf den Server durch den Kunden und andere
Vertragspartner der KENTIX, sonstigen von KENTIX nicht zu
vertretenden Umständen kann es zeitweilig zu Verzögerungen,
Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf die Software
kommen.
6.4 Auch wegen technischer Änderungen der Anlagen der KENTIX,
Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die für einen
ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, kann
es zu Störungen kommen.
6.5 Ausfallzeiten, die auf die vorgenannten Fälle in Ziffer 6.3
und 6.4 zurückzuführen sind, sind von der gewährten
Mindestverfügbarkeit ausgenommen.
6.6 Gleiches gilt für Ausfallzeiten, die zurückzuführen sind auf
– höhere Gewalt,
– Verschulden des Kunden, seiner Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen,
– unvermeidbare Dienstbeeinträchtigungen aufgrund von Änderungen
des Dienstes, die vom Kunden beauftragt wurden oder die durch
rechtliche oder regulatorische Vorgaben zwingend erforderlich
wurden.
6.7 KENTIX ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten zwischen 8
Uhr und 12 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) durchzuführen. Diese
Arbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. Sonstige
Wartungsarbeiten kündigt KENTIX dem Kunden mit angemessener Frist
an. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht oder nur
eingeschränkt zur Verfügung.
6.8 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KENTIX keinerlei
Einfluss darauf hat,
– dass über das Internet oder Mobilfunknetze übertragene Daten von
Dritten zur Kenntnis genommen werden können,
– welche Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet oder
Mobilfunknetz möglich sind,
– welche konkreten Leitungswege Daten vom KENTIX360 Server aus
nehmen und ob von anderen Anbietern betriebene Lösungswege, Server
und Router jederzeit betriebsbereit sind.
– Wie schnell SMS Alarmmeldungen auf ein Empfangsgerät zugestellt
werden und die Zustellung zum Endgerät sichergestellt ist.
6.9 KENTIX nutzt die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich
sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich
zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor
dem Zugriff Dritter durch verschlüsselte Übertragung der
eingegebenen Daten sowie die Unterhaltung von anerkannten
Sicherheitsstandards. Der Kunde erkennt dennoch an, dass ein
vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.
6.10 KENTIX ist berechtigt, Leistungen, die unentgeltlich erbracht
werden, jederzeit zu ändern, insbesondere einzustellen. Dem Kunden
stehen deswegen keine Ansprüche zu.
6.11 In Fällen höherer Gewalt ist KENTIX für die Dauer der
Auswirkung von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Höhere
Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen
Vertragspartners liegendes Ereignis sowie jedes unvorhersehbare
Ereignis, durch das der jeweilige Vertragspartner ganz oder
teilweise an der Leistungserbringung gehindert wird.
6.12 Fälle höherer Gewalt sind insbesondere behördliche Maßnahmen
und nicht von KENTIX verschuldete Betriebsstörungen.
7. Pflichten des Kunden
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7.1 Der Kunde stellt KENTIX alle zur Auftragserfüllung notwendigen
Informationen zur Verfügung.
7.2 Er verpflichtet sich, seine Daten bei der Registrierung sowie
die der Nutzer vollständig und ordnungsgemäß einzugeben. Bei
Veränderung sind die Daten unverzüglich zu aktualisieren.
7.3 Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen zu
schaffen, damit KENTIX ihre Leistungen wie beauftragt erbringen
kann.
7.4 Der Kunde verpflichtet sich,
a.) entsprechende Hinweise zu befolgen, insbesondere Passwörter
vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
b.) regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und
seine Daten vor Übermittlung, mittels Stand der Technik
entsprechende Anti-Viren Software, zu überprüfen,
c.) der KENTIX unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen und
KENTIX bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu
unterstützen, indem er auftretende Probleme genau beschreibt,
KENTIX umfassend informiert, notwendige Daten zur Verfügung stellt
und ihr die für die Mängelbeseitigung angemessene Zeit gewährt,
d.) die Software zweckentsprechend zu nutzen.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich weiter, es zu unterlassen,
a.) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KENTIX die
Nutzung des Zugangs zu gestatten, ausgenommen Mitarbeitern des
Kunden, soweit die Nutzung für Zwecke des Kunden erforderlich ist,
b.) mittels des Zugangs die Funktion und/oder Integrität der
Software, von technischen Einrichtungen, Programmen und/oder Daten
Dritter und/oder der KENTIX gegen deren Willen zu stören und/oder
aufzuheben bzw. die Sicherheit zu beeinträchtigen.
7.6 Ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich,
Einwilligungen betroffener Personen einzuholen, soweit er dazu
gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
7.7 Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten nicht nach, können
die dadurch entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen dem Kunden
in Rechnung gestellt werden, wenn ihn ein Verschulden trifft.
8 Vertragsdauer
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8.1 Vertragsdauer Kentix360
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8.1.1 Der Kunde kann die Software bzw. den Dienst nach Anmeldung
und Freischaltung nutzen. Der Kunde erhält automatisch die
Rechnung für die Mindestvertragslaufzeit.
8.1.2 Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen
kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit.
8.1.3 KENTIX ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3
Monaten zu kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der
Mindestlaufzeit.
8.1.4 Hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und wird
er nicht entsprechend der vorgenannten Bestimmungen gekündigt,
verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate.
8.1.5 Der Kunde kann jederzeit die einem Kentix360 Konto
zugeordnete Anzahl der Lizenzen (AlarmManager) erhöhen oder
verringern. Eine Erhöhung der Lizenzen (AlarmManager) wird sofort
wirksam, wobei für die neuen Lizenzen (AlarmManager) eine neue
Laufzeit beginnt. Eine Verringerung hingegen wird zum Ablauf der
Mindestlaufzeit wirksam, so dass der Kunde daher die
Softwareanwendung in der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit
bestehenden Anzahl nutzen kann.
8.1.6 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils
andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig
und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in
Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb
angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder
ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
8.1.7 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften
Pflichtverletzung des Kunden durch KENTIX außerordentlich
gekündigt, so verpflichtet sich der Kunde, KENTIX den aus der
außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
8.1.8 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag kann auch
– ohne Einhaltung der Schriftform – über das Kundenkonto gekündigt
werden, soweit diese Möglichkeit besteht.
8.1.9 KENTIX wird 30 Tage nach Beendigung des Vertrages sämtliche
Daten des Kunden löschen, insbesondere auch die der Nutzer sowie
die von diesen eingegebenen Daten. Davon unberührt bleiben
gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
8.2 Vertragsdauer Kentix360-SIM
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8.2.1 Kentix360 beinhaltet eine SIM-Karte (Kentix360-SIM) mit
einem Startguthaben von bereits 600 ALARM-SMS. Nach Verbrauch des
Startguthabens bzw. von 600 Alarm-SMS erfolgt eine automatische
Aufladung um 600 weitere Alarm-SMS. Die Kosten für weitere 600
ALARM-SMS betragen 72,00EURO zzgl. MwSt.
8.2.2 KENTIX360-SIM hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12
Monaten.
8.2.3 Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit
einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der
vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bzw- Vertragslaufzeit
schriftlich kündbar. Ein Anspruch auf Auszahlung eines
nichtgenutzten Guthabens oder Alarm-SMS besteht nicht.
8.2.4 Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die
Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.
8.2.5 Bei der Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt eine
automatische Aufladung auf 600 Alarm-SMS. Ein etwa bestehendes
Restguthaben an Alarm-SMS verfällt. Es werden keine Alarm-SMS in
Form eines Guthabens angesammelt, die maximale Anzahl an Alarm-SMS
beträgt 600 Stück Alarm-SMS.
8.2.6 Die Vertragslaufzeit beginnt mit Aktivierung der SIM-Karte
über die Kentix Software.
9. Entgelt
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9.1 Für die Leistungen der KENTIX zahlt der Kunde das vereinbarte
Entgelt in Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt
versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit
diese anfällt.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
9.3 Die Rechnungen werden dem Kunden elektronisch an die
angegebene E-Mail Adresse zugestellt. Verlangt der Kunde die
Zusendung der Rechnungen per Post, kann KENTIX hierfür ein Entgelt
verlangen.
9.4 Entgeltabrechnungen von KENTIX gelten als vom Kunden
genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum unter Angabe der Gründe widersprochen wird. Der
Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. KENTIX wird
den Kunden mit der Rechnung auf diese Folgen hinweisen.
9.5 Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts
anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
10. Gewährleistung
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10.1 KENTIX gewährleistet, dass die Software den anerkannten
Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Eine unerhebliche Minderung der Nutzungsmöglichkeit bleibt außer
Betracht.
10.2 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für eine
Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf eine Fehlbedienung
durch den Kunden oder nicht ordnungsgemäße Umgebungsbedingungen
auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist.10.3 Im Falle von
Rechtsmängeln informiert der Kunde KENTIX unverzüglich schriftlich
über Forderungen Dritter und überlässt KENTIX die ausschließliche
Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Handlungen,
soweit für den Kunden zumutbar. Der Kunde gewährt KENTIX die
erforderliche Unterstützung, Informationen und Vollmacht zur
Durchführung der genannten Handlungen.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von KENTIX keine Ansprüche im Hinblick auf Rechtsmängel
anzuerkennen.
10.5 Die Rechte nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben
von den vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Haftung
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Für Mängel der von KENTIX nach dieser Vereinbarung geschuldeten
Leistungen, die nach betriebsfähiger Bereitstellung des Online-
Dienstes einschließlich der Software auftreten, haftet KENTIX wie
folgt:
11.1 KENTIX haftet dafür, dass der Online-Dienst und die Software
nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Gebrauchstauglichkeit
gemäß dem in diesem Vertrag beschriebenen Leistungsumfang
erheblich beeinträchtigen. Mängel der Leistungen von KENTIX hat
der Kunde unverzüglich unter ausführlicher Beschreibung der
aufgetretenen Symptome zu melden. Die Mängelanzeige soll
schriftlich erfolgen.
11.2 KENTIX wird Mängel binnen angemessener Frist beseitigen.
KENTIX kann Mängel auch durch Änderung der Leistung beseitigen,
sofern sich hierdurch der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang
nicht in für den Kunden erheblichen Aspekten ändert. Der Kunde
wird KENTIX bei der Beseitigung der Mängel im erforderlichen
Umfang kostenfrei unterstützen, z.B. durch Überlassung weiterer
Informationen, Teilnahme an Tests usw.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel der Software selbst zu
beseitigen. 11.4 Die Datensicherung ist nicht im vertraglichen
Leistungskatalog der KENTIX enthalten, der Kunde für eine
regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Eine Haftung
für Datenverlust ist ausgeschlossen.
11.5 Die verschuldensunabhängige Haftung von KENTIX auf
Schadensersatz nach § 536 a BGB (Deutsches Bürgerliches
Gesetzbuch) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird
ausgeschlossen. Ziffern 11.1 bis 11.4 bleiben unberührt.
11.6 Im Übrigen ist die Haftung von KENTIX – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
11.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen
zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
11.8 Kentix haftet nicht für entstandene Kommunikationskosten wie
z.B. erhöhter SMS Versand oder hohe Übertragungskosten welche
durch fehlerhafte Alarmmeldungen oder durch Gerätefehler,
Fehlkonfiguration, alternierende Alarmmeldungen o.ä. verursacht
wurden.
12. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter,
Freistellung, Sperre
========================================================
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eingabe und dem Abruf
von Daten und Informationen, gesetzliche und behördliche
Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts,
des Urheberrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen
Rechtsschutzes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
12.2 KENTIX wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber
geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein
dem Kunden zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder
behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter
vorliegt.
12.3 Der Kunde wird KENTIX von jeglicher Haftung, die auf einer
von ihm begangenen Pflichtverletzung beruht, freistellen und die
KENTIX nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung
unterstützen.
12.4 Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die
Pflichtverletzung durch einen in der Verantwortung des Kunden
stehenden Nutzer begangen wird.
12.5 Beruht die der KENTIX zur Last gelegte Rechtsverletzung
darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden von der
KENTIX online zugänglich gemachte Daten und oder sonstige
Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige
gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die KENTIX vom
Kunden verlangen, dass dieser etwaige Schadensersatzbeträge und
Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt, soweit der
KENTIX kein Mitverschulden zur Last fällt.
12.6 Die vorstehenden Pflichten bestehen dann nicht, wenn der
Kunde die entsprechende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
12.7 Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen
eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt (z.B. ein Verstoß gegen
Ziffer 7.4, 7.5, 8.8 und/oder Ziffer 12.1) oder liegt ein solcher
Verstoß bereits vor, ist KENTIX berechtigt, die
Nutzungsmöglichkeit der Software teilweise oder vollständig ohne
Ankündigung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch
den Kunden zu sperren.
12.8 Die Berechtigung zur Sperre besteht auch dann, wenn dies aus
Sicherheitsgründen erforderlich ist.12.9 Zudem ist KENTIX zur
Sperre berechtigt, wenn der Kunde mit einem nicht unwesentlichen
Betrag in Zahlungsverzug ist, wobei ein Zahlungsverzug in Höhe
eines Nettobetrags von mindestens 125 Euro als wesentlich
angesehen wird. Die Sperre erfolgt 24 Stunden nachdem der Kunde
über die Sperre informiert worden ist. Nach Zahlung wird die
Sperre aufgehoben.12.10 KENTIX ist berechtigt, mit schädigendem
Inhalt versehene Kundenkontos zu sperren. Der Kunde wird hierüber
nach Möglichkeit im Voraus informiert.12.11 Im Falle einer Sperre
bleibt der Kunde zur Fortzahlung des vereinbarten Entgelts
verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Sperre auf ein Verschulden
der KENTIX zurückzuführen ist.
13. Datensicherung
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13.1 Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten vor Eingabe in die
Software zu sichern und die ordnungsgemäße Sicherung der Dateien
zu überprüfen.
13.2 KENTIX führt in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro
Woche, eine Absicherung der eingegebenen Kundendaten durch. Die
Absicherung speichert den jeweiligen Stand der Daten ab, so dass
im Falle eines Datenverlustes eine Wiederherstellung entsprechend
des gespeicherten Stands durchgeführt werden kann.
14. Vertraulichkeit
========================================================
14.1 KENTIX und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und
sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im
Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten oder noch zu
erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen
nach als vertraulich anzusehenden Informationen. Die Tatsache,
dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung
besteht, ist keine vertrauliche Information.
14.2 Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.
14.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche
Informationen, die
– dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch
den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren;
– dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen
Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte
bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht
unterliegen;
– infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund
Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.
14.4 Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Vertragspartei
berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch
hinsichtlich der ihr überlassenen Informationen nachzukommen.
15. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
========================================================
15.1 KENTIX und der Kunde verpflichten sich, die jeweils gültigen
Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu
wahren.
15.2 Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen
Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner selbst
verantwortlich. Soweit der Kunde selbst oder mit Hilfe von KENTIX
personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt,
verpflichtet er sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen und stellt im Falle eines Verstoßes die KENTIX von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
15.3 Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet
KENTIX Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem
Anschriftendaten fließen.
15.4 Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich allein verantwortlich
für die eingegebenen Daten. KENTIX kontrolliert die eingegebenen
Daten nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Eine solche
Kontrolle obliegt allein dem Kunden.
15.5 Der Kunde kann während der Dauer des Vertrages die Löschung,
Sperrung, Berichtigung und Herausgabe von Daten verlangen.
15.6 Der Kunde ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der
Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind daher
gegenüber dem Kunden wahrzunehmen. KENTIX wird den Kunden bei der
Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen, sofern der Kunde KENTIX
hierzu schriftlich auffordert und der Kunde KENTIX die durch die
Unterstützung entstandenen Kosten erstattet.
15.7 Der Kunde ist berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten der
KENTIX zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verlangen. Der Kunde
verpflichtet sich, die eigenen Kosten sowie die Kosten der KENTIX,
die im Zuge der Durchführung der Kontrolle entstehen, zu tragen.
16. Support
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16.1 KENTIX erbringt für den Kunden während ihrer Geschäftszeiten
einen kostenfreien Support (Standard) per E-Mail. Anfragen werden
innerhalb von zwei Werktagen beantwortet.16.2 Der Kunde kann
weitere Supportleistungen buchen.
17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Vertragssprachen
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17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort ist der Sitz von KENTIX.
17.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und
Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich seiner Wirksamkeit, ist Bad-Kreuznach
(Deutschland), auch dann, wenn der Kunde keinen festen Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein etwaiger ausschließlicher
Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
17.4 Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch.
18. Referenzkunde
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KENTIX kann den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“
benennen. KENTIX ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden auf die
eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen.
Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu
widerrufen.
19. Schlussbestimmungen
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19.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
19.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
19.3 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses
Textformbedürfnisses.
19.4 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5 können die
Vertragspartner Rechte und Pflichten nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners auf einen
Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert
werden.
19.5 Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis Freitag.
19.6 Geschäftszeiten sind Montag-Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr
Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Ausgenommen sind bundeseinheitliche
Feiertage und Feiertage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
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DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Die Kentix GmbH nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Daher
orientieren wir unsere Schutzmaßnahmen eng an den Vorschriften der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem
deutschen Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils
aktuellen, gültigen Fassung. Nachfolgend ist dargestellt, was für
den Umgang mit Ihren persönlichen Daten bei der Kentix GmbH gilt.
1. Schutz Ihrer persönlichen Daten
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Ihre persönlichen Daten werden von der Kentix GmbH auf einem nach
Stand der Technik geschützten Server in der Bundesrepublik
Deutschland gespeichert und sind vor dem Zugriff Unberechtigter
gesichert. Die Mitarbeiter der Kentix GmbH sind zur
Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Die
notwendigen Eingaben wie Adressangaben, Name und Kontaktdaten der
angemeldeten Person werden bei Kentix intern an die bearbeitende
Stelle weitergeleitet und nur zweckgebunden zur Abwicklung der
Anmeldung verwandt. Die hier anzugebene E-Mail-Adresse bzw.
Telefonnummer werden benötigt, um bei evtl. Rückfragen zu Ihrer
Anmeldung mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können und Ihnen
relevante Informationen zum Kentix360 Service zu übermitteln
Überall dort, wo Sie personenbezogene Daten eingeben ist es gemäß
gesetzlicher Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem
Bundes-Datenschutzgesetz notwendig, dass Sie uns die Kenntnisnahme
unserer Datenschutzerklärung und den erfolgten Hinweis auf das
Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht durch Anklicken der
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Sie die Eingabe der personenbezogenen Daten nicht abschließen und
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(Subunternehmer sind nur insoweit zur Verwendung der Daten
berechtigt, als dies für die Erbringung des Angebots oder Services
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vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen),
c) es liegt eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche
Anordnung vor.
2. Erfassung allgemeiner Informationen
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Mit Ihrem Zugriff auf den Kentix360 Service werden automatisch die
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Verbesserung des Angebotes. Eine Auswertung dieser Daten erfolgt
ausschließlich für statistische Zwecke in anonymisierter Form.
Eine Löschung dieser Daten erfolgt nach 14 Tagen.
3. Auskunftsrecht
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Auf Anfrage werden wir Ihnen gerne über die zu Ihrer Person bei
uns gespeicherten Daten Auskunft erteilen, ebenso über deren
Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der jeweiligen Speicherung.
4. Sonstiges
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Die KENTIX GmbH wird von Zeit zu Zeit diese Datenschutzerklärung
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