EU-DSGVO: Physikalische IT-Sicherheit ist auch Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz EU-DSGVO, tritt im Mai 2018 in Kraft und wird das Bundesdatenschutzgesetz grundlegend verändern. Dies stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung, denn bei Nicht-Einhaltung drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Dabei gilt es nicht nur offensichtliche Aspekte wie etwa die eindeutige Einwilligung zum Erhalt von E-Mails zu beachten, sondern auch die physikalische IT-Sicherheit muss auf Vordermann gebracht werden. Was aber hat nun die physikalische IT-Sicherheit mit dem Datenschutz nach EU-DSGVO zu tun? (mehr …)