Durch physische Einwirkung von Feuer, Wasser oder Strom sowie Fehlbedienung und mutwillige Angriffe können gravierende Schäden für eine Behörde entstehen. Im Sinne der Erfüllung der IT-Grundschutzanforderungen und der Erhöhung der IT-Verfügbarkeit kann es als fahrlässig angesehen werden, die physikalischen Risiken nicht bzw. nicht durch IT-spezifische Überwachungssysteme abzusichern. Insbesondere vor dem Hintergrund der überschaubaren Investitionskosten.

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